Mandanteninformationen zu Steuergesetzen und zur Steuergesetzgebung 2022

29Nov

Steuerinformationen und Urteile Dezember 2022

Steuernachrichten zu den Themen

  • Doppelte Haushaltsführung - Beteiligung an den Kosten der Lebensführung mit Auslandsbezug
  • Steuerfolgen bei der Vergabe von unverzinslichen Darlehen
  • Kein einkünftebezogener Veranlassungszusammenhang bei Grundschuldbestellungen
  • Freiwillige Zahlung einer Umsatzsteuer- Vorauszahlung des Vorjahres vor Fälligkeit als Betriebsausgabe
  • Steuerliche Anerkennung der Bestellung eines zeitlich befristeten Nießbrauchs an einem langfristig an eine elterliche GmbH vermieteten Grundstück
  • Vorsteuerabzug bei Leistungen von sog. Outplacement-Unternehmen für Personalabbau
  • Abzug von Taxikosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nur in Höhe der Entfernungspauschale
  • Umsätze aus Betrieb von Geldspielautomaten weiterhin steuerpflichtig
  • Rechnungsberichtigung - Rückwirkung für Vorsteuerabzug?
  • Frühestens ab Erwerb der ersten Immobilie besteht Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers
  • Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und -erstattungen
  • Weitere Anhebung der geplanten Erhöhung von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld
  • Entlastung für Mieter - Faire Aufteilung des CO2- Preises
  • Dezember-Entlastung für Gas- und Wärmekunden kommt

Die vollständige Monatsinformation (PDF) können Sie hier ansehen oder herunterladen.


3Nov

Steuerinformationen und Urteile November 2022

Steuernachrichten zu den Themen

  • Auch bei Zuzahlungen an Arbeitgeber: Für die Nutzungsüberlassung eines Dienstwagens kein Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten Kosten für das Projektcontrolling als sofort abzugsfähige Finanzierungskosten
  • Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos des Steuerpflichtigen
  • Kein Vorsteuerabzug einer Kapitalgesellschaft aus Leistungen für private Interessen ihres Geschäftsführers und dessen Ehefrau
  • Stromspeicher ist keine wesentliche Komponente einer Photovoltaik-Anlage
  • Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer
  • Mit Nießbrauchsrecht fürs Wertpapierdepot Steuern sparen
  • Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch Beamten der Steuerfahndung rechtswidrig
  • Fristverlängerung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung bis 31.01.2023
  • Drittes Entlastungspaket - Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei
  • Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
  • Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2023

Die vollständige Monatsinformation (PDF) können Sie hier ansehen oder herunterladen.


15Okt

Steuerinformationen und Urteile Oktober 2022

Steuernachrichten zu den Themen

  • Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung Umsatzsteuer als Betriebseinnahme
  • Überentnahmen bei sinngemäßer Anwendung der Regelungen auf Einnahmen-Überschuss-Rechner
  • Durch Freibeträge kann Erbschaftsteuerpflicht entfallen
  • Bedeutung der erweiterten unbeschränkten Erbschaft-/ Schenkungsteuerpflicht
  • Nachweislich unterdurchschnittliche Leistung über längeren Zeitraum kann Kündigung rechtfertigen
  • Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz
  • Mini-, Midijob und Mindestlohn im Oktober 2022
  • Inflationsausgleichsgesetz: Steuerliche Mehrbelastungen abfedern, Familien unterstützen
  • Kurzarbeitergeld: Erleichterter Zugang verlängert
  • Drittes Entlastungspaket
  • Jahressteuergesetz 2022

Die vollständige Monatsinformation (PDF) können Sie hier ansehen oder herunterladen.


6Sep

Nachrüstung mit E-Ladestationen

Steuerliche Erleichterung für Vermieter

Nachgerüstete E-Ladesäulen werden vom Gesetzgeber als eigenständige Wirtschaftsgüter betrachtet. Ihre Installation in vorhandene Immobilien stellt demzufolge eine Investition in diese dar. Dies führt dazu, dass Immobilienvermieter die entstandenen Kosten für die Ladestationen steuermindernd geltend machen können. Eine Nachrüstung der Immobilie mit E-Ladestationen kann also aus ökologischer und steuerlicher Sicht sinnvoll sein.

Vermieter können die entstandenen Kosten der Nachrüstung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer komplett abschreiben. Konkret bedeutet dies: Die Abschreibung erfolgt über den Zeitraum von 6 bis 10 Jahren. Dies ist der Zeitraum, den die Finanzverwaltungen bei „intelligenten Wandladestationen“ (Wallboxen) als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ansieht. Die Festlegung der Zeitspanne sollte mit dem Steuerberater / der Steuerberaterin abgesprochen werden. Zu den abschreibbaren Kosten zählen jene für Anschaffung, Installation und ggf. Kosten für Genehmigungen durch die Netzbetreiber.

Steuerliche Erleichterung für Mieter bzw. Eigenheimbesitzer

Als Steuerpflichtige können Sie die Nachrüstung mit einer E-Ladestation ebenfalls steuerlich geltend machen. In diesem Fall greift die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Das bedeutet, für sämtliche Arbeitskosten und die durch den Installationsbetrieb in Rechnung gestellt Anfahrtspauschale kann eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Höhe von 20 Prozent geltend gemacht werden (maximal 1.200 € pro Jahr).

E-Ladestation Bild: Pixabay

15Aug

Sachbezüge sind nicht Teil des Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn muss in Geld gezahlt werden!
Das Bayrische Sozialgericht entschied in einem Urteil vom 28.2.2022 (25.5.2016, Az. 5 AZR 135/16), dass ein geldwerter Vorteil nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden kann.

Hintergrund: Der Betreiber eines Restaurants in München hatte den Mitarbeiter:innen Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung gestellt und diese als geldwerten Vorteil auf den Mindestlohn angerechnet.

Das Bayrische Landessozialgericht stützte sein Urteil dabei auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25.5.2016 (Az. 5 AZR 135/16), wonach der Mindestlohn nach Geld zu berechnen sei. Sachbezüge sind nicht zu berücksichtigen.


15Juli

Steuerentlastungen 2022

Am 20.5.2022 hat der Bundesrat den von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungen zugestimmt. Beschlossen wurden rückwirkend ab dem 1.1.2022 u.a.:

  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird auf 1.200 EUR angehoben.
  • Der Grundfreibetrag steigt auf 10.347 EUR (Einkünfte bis zu dieser Höhe sind Einkommenssteuer befreit.)
  • Befristet bis 2026, steigt die Entfernungspauschale von 35 auf 38 Cent. Für die ersten 20 Kilometer gelten jedoch weiterhin 30Cent pro Kilometer.
  • Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten eine einmalige steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 EUR.

15Juni

Tagesmütter: Betriebsausgabenpauschale trotz Lockdowns

Für jedes Kind, dass selbständige Tagesmütter oder -väter betreuen, dürfen diese die Aufwendungen für die Betreuung abziehen oder eine Betriebsausgabenpauschale je Kind. Die Höhe der Betriebsausgabenpauschale verringert sich auch nicht, im Falle eines Lockdowns und damit einhegehender eingeschränkter Betreuung.


15Mai

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

Für die Leistungen eines Statikers kann keine Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden. Auch dann nicht, wenn diese für die zu erbringenden Handwerkerleistungen notwendig waren. Dies geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes (Az. VI R 29/19) vom 4.11.2021 hervor.

Hintergrund: Steuerpflichtige können für Handwerkerleistungen (nur Lohnkosten) eine 20%ige Steuerermäßigung geltend machen.


Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie zu steuerlichen Problemen Fragen haben.